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BGH, 16.04.2015 - 2 StR 437/14 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1 StGB
Betrug (Täuschung über die Zahlungswilligkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 263 Abs. 1 StGB, § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO, § 111i Abs. 5 StPO, § 73c Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Nachweis der finanziellen Zahlungsunfähigkeit bei der Bewertung eines Eingehungsbetrugs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1
Nachweis der finanziellen Zahlungsunfähigkeit bei der Bewertung eines Eingehungsbetrugs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 437/14
Zudem ist § 73c Abs. 1 StGB zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, NStZ 2011, 295, 296 mwN). - BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 437/14
Die Aufhebung der Schuldsprüche wegen Betrugs führt auch zur Aufhebung der in drei Fällen tateinheitlichen Verurteilung des Angeklagten O. wegen Urkundenfälschung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 231/11, NJW 2012, 325, 328 mwN). - BGH, 03.03.2000 - 2 StR 388/99
Minder schwerer Fall und Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 437/14
Bei dieser Sachlage hebt der Senat den Schuldspruch auch in den Fällen II. 6. bis 9. der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, die Frage der Täuschungshandlung ohne Bindung an bisherige Feststellungen entscheiden zu können (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95, NStZ-RR 1997, 72, 73). - BGH, 20.06.1996 - 4 StR 680/95
Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht - Erfordernis eines Hinweises …
Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 437/14
Bei dieser Sachlage hebt der Senat den Schuldspruch auch in den Fällen II. 6. bis 9. der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen auf, um dem neuen Tatrichter Gelegenheit zu geben, die Frage der Täuschungshandlung ohne Bindung an bisherige Feststellungen entscheiden zu können (…vgl. Senatsurteil vom 3. März 2000 - 2 StR 388/99, BGHR StPO § 353 Aufhebung 2; BGH, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 680/95, NStZ-RR 1997, 72, 73).